Samstag, 23. Juni 2007

Magenband - Warum der Medizinische Dienst die Kostenübernahme ablehnt

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.2. 2003 (AZ B1 UR 37/01), dass die Adipositas (=Fettleibigkeit) als Krankheit anerkennt. Die Ursache der Adipositas ist dabei nicht relevant. Chirurgische Eingriffe werden vom BSG als ultima ratio anerkannt, wenn konservative Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Die Praxis sieht bis heute jedoch so aus, dass Krankenkassen Anträge primär fast unisono ablehnen. Man muß diesem Vorgehen durchaus eine Strategie unterstellen, auch was die Zeit des Antragsverfahrens betrifft (bis zu zwei Jahre muß auf eine Entscheidung gewartet werden).
Bei jedem Erstantrag sollten folgende Unterlagen vollständig mit eingereicht werden
  1. lückenlose Dokumentation der konservativen Abnehmversuche (ambulant/stationär)
  2. psychiatrisches Gutachten, dass keine psychiatrische Erkrankung vorliegt
  3. eine lebenslange Nachbetreuung muß gewährleistet sein
  4. Ernährungstagebuch - cave Sweeteater! (Cola etc)

Der Antrag sollte von einem Internisten mitgetragen werden. Wissenschaftliche Literatur zum Thema Übergewicht finden Sie hier.

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