Manager dürfen nicht ungeschoren davonkommen, wenn sie gegen das Wohl ihres Unternehmens handeln. Dies ist eine Lehre aus dem Urteil im Prozess um vertuschte Milliardenverluste der einstigen Gewerkschaftsbank Bawag. Erstmals in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte wurden in einem Strafprozess nicht nur Vorstände, sondern auch Aufsichtsratschef, Generalsekretär und Wirtschaftsprüfer wegen Untreue gleichzeitig angeklagt und verurteilt. Sorgloses Abnicken im Aufsichtsrat ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Pflichtverletzung. Um die wechselseitige Informationspflicht kommen weder der Vorstand noch das Kontrollgremium herum. Eine falsch verstandene Loyalität, die wie im Fall Bawag zu einer welpenhaften Hörigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenüber einem autoritären Generaldirektor führt, ist zu Recht bestraft worden. Die Staatsanwaltschaft Wien dürfte damit ihr Ziel einer abschreckenden Wirkung erreichen. Zwar ist der Fall Bawag in seinem speziellen Zuschnitt ein singuläres Ereignis. Doch eine Strafandrohung von zehn Jahren dürfte generell zum Umdenken in Führungsetagen führen. Das Aktiengesetz wird jetzt wohl genauer studiert.
Michael Seiser
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2008, Nr. 155, S. 11
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